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EU-Heimtierausweis

2013 hat das Europäische Parlament neue Richtlinien für die EU-Heimtierausweise herausgebracht.

Die Neuregelung gilt ab dem 29. Dezember 2014 für alle neu ausgegebenen EU- Heimtierausweise.

Ältere EU-Heimtierausweise behalten aber ihre Gültigkeit. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnung im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (diese nur noch bis zum 03.07.2011) markiert sein, eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat und sie müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen.
 

Die wesentlichen Veränderungen beinhalten nach Vorgabe der neuen Richtlinien:
 

1. Die Seite 2 und 3, Erläuterungen für das Ausfüllen des Ausweises sind ergänzt.
2. Die Seite 6 (Kennzeichnung des Tieres) wird nach Eintragen sämtlicher Daten mit einer speziellen Folie überklebt. Diese Folie kann nach dem Verkleben nicht mehr ohne Beschädigungen entfernt werden und dient der Fälschungssicherheit.
3. Zusätzlich werden auf Seite 7 (IV) die Angaben des behandelnden Tierarztes eingetragen.

 

Wer braucht den EU-Heimtierausweis?

Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen,benötigen seit dem 1. Oktober 2004 den EU-Heimtierausweis.

 

Bestimmungen aus den EU-Reiseregeln:

Hunde, Katzen und Frettchen, die im privaten Reiseverkehr in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen mit einem
ISO- genormten Mikrochip markiert sein, eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, und den EU-Heimtierausweis mit sich führen.

Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken).
 

Gründe für die Einführung des EU-Heimtierausweises waren eine Vereinheitlichung der Reisevorschriften in den EU-Ländern und eine Erleichterung bei der Einreise in tollwutfreie Länder.
 

Zentraler Bestandteil des EU-Heimtierausweises ist die vom Tierarzt durchgeführte Impfung gegen Tollwut und ihre Bestätigung in diesem amtlichen Dokument.

Einige Länder außerhalb der EU verlangen weitere Impfungen oder gar eine Einreisegenehmigung mit Gesundheitszeugnis. Schwierigkeiten kann es auch bei der Rückreise aus vielen Nicht-EU-Ländern geben. Die Behörden im EU-Einreiseland verlangen dann beispielsweise einen Tollwut-Antikörper-Bluttest in einem zugelassenen Labor sowie ein Internationales Gesundheitszeugnis.
Wichtig ist die Einreisebestimmungen in jedes Land vor Ihrem Urlaub zuv überprüfen, wir helfen Ihnen gerne.

Der EU-Heimtierausweis ist der persönliche Ausweis für Hunde, Katzen oder Frettchen, der für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben ist.

Welche Probleme können bei Nichteinhalten der Reiseregeln auftreten?

Wer die Reiseregeln nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze rechnen, die bei der Einreise aus Drittländern besonders schwerwiegend sein können. Tiere können auf Kosten der verantwortlichen Person in das Herkunftsland zurückgeschickt, in Quarantäne genommen oder schlimmstenfalls getötet werden.
Eine Quarantäne kann bis zu sechs Monaten dauern und bedeutet neben hohen Kosten für den Besitzer vor allem auch eine erhebliche Belastung für das Tier, besonders für Welpen.
Im EU-Heimtierausweis können alle Impfungen eingetragen werden.

Deutsche EU-Heimtierausweise können nur von Tierärzten /-innen ausgestellt und bezogen werden, die hierzu behördlich legitimiert sind.

 

Die alten gelben Impfbescheinigungen berechtigen nicht mehr zu einem Grenzübertritt innerhalb der EU.

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