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Chippen zur Kennzeichnung

Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder dem Frettchen ins Ausland verreisen will, muss sein Tier kennzeichnen lassen. Diese Kennzeichnung muss durch einen Mikrochip erfolgen. Tätowierungen sind seit dem 3. Juli 2011 für Neukennzeichnungen zu diesem Zweck nicht mehr erlaubt.

Was viele Tierhalter aber nicht wissen es gibt keine generelle Kennzeichnungspflicht und auch keine Pflicht, das Tier registrieren zu lassen.

Es ist aber äußerst sinnvoll, Hund oder Katze mit einem Mikrochip unverwechselbar kennzeichnen zu lassen und diese Kennzeichnung auch zu registrieren. Der winzige, etwa reiskorngroße Chip wird mit einer speziellen Injektionsnadel unter die Haut gespritzt und kann dann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden.
Ein System, das seit vielen Jahren zuverlässig funktioniert und schon viele Tiere und ihre Besitzer wieder zusammengebracht hat, wenn Sie die Chip-Kennzeichnung auch registrieren lassen. Sind Hund oder Katze weder gekennzeichnet noch registriert, ist guter Rat jedoch oft teuer, wenn das Tier verschwunden ist. Dann werden in heller Aufregung Zettel aufgehängt, Mails versandt und alle Nachbarn, Tierheime, Zeitungen und die Polizei alarmiert meist ohne Erfolg.
Da ist es doch viel einfacher, gleich nach der Chip - Kennzeichnung  einer Registrierungsstelle die Chipnummer durchzugeben und bei 

einem Verlust des Tieres  zu fragen, ob sich ein Finder gemeldet hat .
Veterinärämter, Tierheime und natürlich die meisten Tierarztpraxen sind mit einem Chip-Lesegerät ausgerüstet. Die drei großen Registrierungsstellen in Deutschland – Tasso, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und Ifta Tierregistrierung – arbeiten seit langem zusammen, auch mit europäischen Stellen. Jeder Tierarzt und die meisten Tierfreunde kennen Tasso und Formulare zur Registrierung sind beim Tierarzt erhältlich.

Setzen sollte den Mikrochip nur ein Tierarzt, und das aus gutem Grund:

• Der Tierarzt hat Routine und Erfahrung mit Injektionen.
• Der Tierarzt kann schnell helfen, wenn an der Injektionsstelle eine Rötung oder eine kleine Blutung entsteht.
• Der Tierarzt kann die Funktion und den Sitz des Chips sofort prüfen.
• Der Tierarzt trägt die Nummer in den Heimtierausweis ein. Der Ausweis darf ohnehin nur vom Tierarzt ausgefüllt werden!
• Der Tierarzt speichert die Daten in seiner Patientenkartei.
• Der Tierarzt verwendet geprüfte Mikrochips von vertrauenswürdigen Herstellern.

 Mikrochipnummern können bei uns im  TASSO-Haustierzentralregister: http://www.tasso.net/ registriert werden.

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